DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 12. März 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mietrechtsgesetz, das Richtwertgesetz, das Wohnungseigentumsgesetz 2002, das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz und das Heizkostenabrechnungsgesetz geändert werden (Wohnrechtsnovelle 2009 - WRN 2009) keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2009 03 26
Josef Saller Harald Reisenberger
Schriftführung Präsident des Bundesrates