DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 2009 betreffend Protokoll gemäß Art. 34 des Vertrages über die Europäische Union zur Änderung des Übereinkommens über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich hinsichtlich der Einrichtung eines Aktennachweissystems für Zollzwecke keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2009 07 02
Josef Saller Erwin Preiner
Schriftführung Präsident des Bundesrates