Der Nationalrat hat in seiner Sitzung
am 9. Juli 2009
folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der Abschluss des
gegenständlichen Staatsvertrages
samt Schlussakte wird gemäß
Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
2. Die bulgarische, dänische, englische, estnische, finnische, französische, griechische, italienische, lettische, litauische, maltesische, niederländische, polnische, portugiesische, rumänische, schwedische, slowakische, slowenische, spanische, tschechische, ungarische und bosnische, kroatische und serbische Sprachfassung dieses Staatsvertrages sind gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.
Mag.a Rosa Lohfeyer Mag.a Barbara Prammer
Schriftführerin Präsidentin