Der Nationalrat hat in seiner Sitzung

am 9. Juli 2009

folgende Beschlüsse gefasst:

1.       Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages
samt Schlussakte wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

2.       Die bulgarische, dänische, englische, estnische, finnische, französische, griechische, italienische, lettische, litauische, maltesische, niederländische, polnische, portugiesische, rumänische, schwedische, slowakische, slowenische, spanische, tschechische, ungarische und bosnische, kroatische und serbische Sprachfassung dieses Staatsvertrages sind gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.

 

 

 

                             Mag.a Rosa Lohfeyer                                                     Mag.a Barbara Prammer

                                    Schriftführerin                                                                          Präsidentin