DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Hinsichtlich des Beschlusses des Nationalrates vom 23. September 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ökostromgesetz geändert wird,
1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Wien, 2009 10 08
Josef Saller Erwin Preiner
Schriftführung Präsident des Bundesrates