DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 21. Oktober 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Aufhebungs- und Rehabilitationsgesetz erlassen wird keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2009 11 05
Ana Blatnik Erwin Preiner
Schriftführung Präsident des Bundesrates