DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

Hinsichtlich des Beschlusses des Nationalrates vom 21. Oktober 2009 betreffend ein Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des Terrorismus,

1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. gegen den Beschluss des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 3 B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2009 11 05

 

 

                                    Ana Blatnik                                                                      Erwin Preiner

                                    Schriftführung                                                              Präsident des Bundesrates