DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Hinsichtlich des Beschlusses des Nationalrates vom 21. Oktober 2009 betreffend ein Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des Terrorismus,
1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. gegen den Beschluss des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 3 B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2009 11 05
Ana Blatnik Erwin Preiner
Schriftführung Präsident des Bundesrates