Der Nationalrat hat in seiner Sitzung
am 10. Dezember 2009
folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der Abschluss des
gegenständlichen Staatsvertrages
wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
2. Der Nationalrat behält sich die Genehmigung von Änderungen dieses Staatsvertrages im Sinne des Art. 50 Abs. 2 Z 1 B-VG vor.
3. Die arabische, chinesische, französische, russische und spanische Sprachfassung dieses Staatsvertrages sind gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend aufliegen.
Mag.a Rosa Lohfeyer Mag.a Barbara Prammer
Schriftführerin Präsidentin