DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Hinsichtlich des Beschlusses des Nationalrates vom 11. Dezember 2009 betreffend Abkommen zwischen der Republik Österreich und Gibraltar über den Informationsaustausch in Steuersachen,
1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Wien, 2009 12 18
Josef Saller Erwin Preiner
Schriftführung Präsident des Bundesrates