DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

Hinsichtlich des Beschlusses des Nationalrates vom 11. Dezember 2009 betreffend Protokoll zur Abänderung des am 18. Oktober 1962 in Luxemburg unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Großherzogtum Luxemburg zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Notenwechsel,

1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 

Wien, 2009 12 18

 

 

                                    Josef Saller                                                                      Erwin Preiner

                                    Schriftführung                                                              Präsident des Bundesrates