DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

Hinsichtlich des Beschlusses des Nationalrates vom 11. Dezember 2009 betreffend Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung Montenegros über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit,

1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß  Artikel 50  Absatz 2  Ziffer 2  B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 

Wien, 2009 12 18

 

 

                                    Josef Saller                                                                      Erwin Preiner

                                    Schriftführung                                                              Präsident des Bundesrates