Der Nationalrat hat in seiner Sitzung
am 24. März 2010
folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der Abschluss des
gegenständlichen Staatsvertrages
wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG
genehmigt.
2. Die Fassungen des Änderungsprotokolls in italienischer und niederländischer Sprache und die Fassungen des Übereinkommens in dänischer, finnischer, griechischer, irischer, norwegischer, portugiesischer, schwedischer, spanischer und türkischer Sprache dieses Staatsvertrages sind gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.
Anna Franz Mag.a Barbara Prammer
Schriftführerin Präsidentin