DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 24. März 2010 betreffend Änderung des Europäischen Übereinkommens über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR) keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2010 04 09
Josef Saller Peter Mitterer
Schriftführung Präsident des Bundesrates