603 der Beilagen XXIV. GP

 

Beschluss des Nationalrates

Bundesgesetz über die Beteiligung Österreichs an der 5. allgemeinen Kapitalerhöhung der Asiatischen Entwicklungsbank (AsEB‑5)

Der Nationalrat hat beschlossen:

§ 1. Der Bund übernimmt bei der Asiatischen Entwicklungsbank 24 080 zusätzliche Kapitalanteile in Höhe von je 10 000 US‑Dollar mit dem Gewicht und Feingehalt vom 31. Jänner 1966.

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.