742 der Beilagen XXIV. GP

 

Beschluss des Nationalrates

Bundesgesetz, mit dem das Tabakmonopolgesetz 1996 geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Änderung des Tabakmonopolgesetzes 1996

Das Bundesgesetz, mit dem das Tabakmonopol neu geregelt wird, und mit dem das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Opferfürsorgegesetz und das Heeresversorgungsgesetz geändert werden (Tabakmonopolgesetz 1996 - TabMG 1996), BGBl. Nr. 830/1995, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 151/2009, wird wie folgt geändert:

§ 38 Abs. 7 lautet:

„(7) Abweichend von Abs. 5 darf für Zigaretten die Handelsspanne je Stück ab dem 1. Juli 2010 nicht niedriger sein als 0,0224 € für Inhaber von Tabakfachgeschäften und 0,0122 € für Inhaber von Tabakverkaufsstellen. Für Feinschnitt darf die Handelsspanne je Gramm ab dem 1. Juli 2010 nicht niedriger sein als 0,01665 € für Inhaber von Tabakfachgeschäften und 0,01 € für Inhaber von Tabakverkaufsstellen.“