Der Nationalrat hat in seiner Sitzung
am 16. Juni 2010
folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
2. Die französische und russische Sprachfassung dieses Staatsvertrages sind gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie aufliegen.
Mag.a Rosa Lohfeyer Mag.a Barbara Prammer
Schriftführerin Präsidentin