Der Nationalrat hat in seiner Sitzung

am 16. Juni 2010

folgende Beschlüsse gefasst:

1.      Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

2.      Die französische und russische Sprachfassung dieses Staatsvertrages sind gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie aufliegen.

 

 

 

                           Mag.a Rosa Lohfeyer                                                   Mag.a Barbara Prammer

                                    Schriftführerin                                                                          Präsidentin