Der Nationalrat hat in seiner Sitzung
am 8. Juli 2010
folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der
Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages
wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
2. Dieser Staatsvertrag ist im Sinne des Art. 50 Abs. 2 Z 3 B-VG durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen.
Marianne Hagenhofer Mag.a Barbara Prammer
Schriftführerin Präsidentin