DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Hinsichtlich des Beschlusses des Nationalrates vom 8. Juli 2010 betreffend Übereinkommen des Europarates über die Vermeidung von Staatenlosigkeit in Zusammenhang mit Staatennachfolge,
1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. gegen den Beschluss des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 3 B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2010 07 22
Ana Blatnik Martin Preineder
Schriftführung Präsident des Bundesrates