DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 18. November 2010 betreffend Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Serbien andererseits samt Schlussakte einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2010 12 02

 

 

                                    Ana Blatnik                                                                   Martin Preineder

                                    Schriftführung                                                              Präsident des Bundesrates