Der Nationalrat hat in seiner Sitzung

am 18. November 2010

folgende Beschlüsse gefasst:

1.      Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Schlussakte wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

2.      Die bulgarische, dänische, englische, estnische, finnische, französische, griechische, italienische, lettische, litauische, maltesische, niederländische, polnische, portugiesische, rumänische, schwedische, slowakische, slowenische, spanische, tschechische und ungarische Sprachfassungen sowie die indonesische Sprachfassung dieses Staatsvertrages sind gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.

 

 

 

                              Wolfgang Zanger                                                      Mag.a Barbara Prammer

                                     Schriftführer                                                                           Präsidentin