DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

Hinsichtlich des Beschlusses des Nationalrates vom 18. November 2010 betreffend Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Albanien über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen,

1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 

Wien, 2010 12 02

 

 

                                    Ana Blatnik                                                                   Martin Preineder

                                    Schriftführung                                                              Präsident des Bundesrates