DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 18. November 2010 betreffend Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, der Internationalen Finanz-Corporation und der Multilateralen Investitions-Garantie Agentur über die Einrichtung von Verbindungsbüros in Wien keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2010 12 02
Ana Blatnik Martin Preineder
Schriftführung Präsident des Bundesrates