Der Nationalrat hat in seiner Sitzung
am 30. November 2010
folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der Abschluss des
gegenständlichen Staatsvertrages
wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG
genehmigt.
2. Die arabische, chinesische, spanische und russische Sprachfassung dieses Staatsvertrages sind gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.
Jakob Auer Mag.a Barbara Prammer
Schriftführer Präsidentin