DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Hinsichtlich des Beschlusses des Nationalrates vom 30. November 2010 betreffend Übereinkommen zur Errichtung der Internationalen Anti-Korruptionsakademie als internationale Organisation,
1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Wien, 2010 12 17
Ana Blatnik Martin Preineder
Schriftführung Präsident des Bundesrates