Der Nationalrat hat in seiner Sitzung
am 20. Jänner 2011
folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der
Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages
wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 2 B-VG bei Anwesenheit
der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten
gemäß Art. 50 Abs. 4 B-VG mit Zweidrittelmehrheit
genehmigt.
2. Die bulgarische, dänische, englische, estnische, finnische, französische, griechische, irische, italienische, lettische, litauische, maltesische, niederländische, polnische, portugiesische, rumänische, schwedische, slowakische, slowenische, spanische, tschechische und ungarische Sprachfassung dieses Staatsvertrages sind gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.
Mag. Rosa Lohfeyer Mag.a Barbara Prammer
Schriftführerin Präsidentin