DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

Dem Beschluss des Nationalrates vom 20. Jänner 2011 betreffend Protokoll zur Änderung des Protokolls über die Übergangsbestimmungen, das dem Vertrag über die Europäische Union, dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union und dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft beigefügt ist, gemäß Artikel 50 Absatz 1 Ziffer 2 B-VG in Verbindung mit Artikel 50 Absatz 4 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 

Wien, 2011 02 03

 

 

                                    Ana Blatnik                                                                    Gottfried Kneifel

                                    Schriftführung                                                              Präsident des Bundesrates