DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 20. Jänner 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gleichbehandlungsgesetz, das Gesetz über die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft, das Behinderteneinstellungsgesetz und das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz geändert werden keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2011 02 03
Ana Blatnik Gottfried Kneifel
Schriftführung Präsident des Bundesrates