Der Nationalrat hat in seiner Sitzung
am 31. März 2011
folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
2. Dieser Staatsvertrag ist im Sinne des Art. 50 Abs. 2 Z 3 B-VG durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen.
3. Die Empfehlung (Nr. 197) über den Förderungsrahmen für den Arbeitsschutz wird zur Kenntnis genommen.
Jakob Auer Mag.a Barbara Prammer
Schriftführer Präsidentin