DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Hinsichtlich des Beschlusses des Nationalrates vom 29. April 2011 betreffend Konvention über die polizeiliche Zusammenarbeit in Südosteuropa,
1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem Beschluss des Nationalrates
gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2
B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu
erteilen.
Wien, 2011 05 12
Ana Blatnik Gottfried Kneifel
Schriftführung Präsident des Bundesrates