Der Nationalrat hat in seiner Sitzung
am 29. April 2011
folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der Abschluss des
gegenständlichen Staatsvertrages
wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
2. Die Anlagen dieses Staatsvertrages sind gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG dadurch kundzumachen, dass sie für die Dauer der Geltung des Vertrages zur öffentlichen Einsicht während der Amtsstunden aufgelegt werden, und zwar
a) alle genannten Anlagen beim Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen in Wien,
b) die Anlagen 1 bis 24 beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung,
c) die Anlagen 22 bis 42 beim Amt der Kärntner Landesregierung,
d) die Anlagen 1 bis 24 beim Vermessungsamt Leibnitz,
e) die Anlagen 22 bis 33 beim Vermessungsamt Völkermarkt,
f) die Anlagen 31 bis 36 beim Vermessungsamt Klagenfurt und
g) die Anlagen 34 bis 42 beim Vermessungsamt Villach.
Mag. Rosa Lohfeyer Mag.a Barbara Prammer
Schriftführerin Präsidentin