Der Nationalrat hat in seiner Sitzung
am 17. Mai 2011
folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der Abschluss des gegenständlichen
Staatsvertrages
wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG
genehmigt.
2. Die bulgarische, dänische, englische, estnische, finnische, französische, griechische, italienische, lettische, litauische, maltesische, niederländische, polnische, portugiesische, rumänische, slowakische, slowenische, spanische, schwedische, tschechische und ungarische Sprachfassung dieses Staatsvertrages sind gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.
Jakob Auer Mag.a Barbara Prammer
Schriftführer Präsidentin