DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 17. Mai 2011 betreffend Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Südafrika andererseits zur Änderung des Abkommens über Handel, Entwicklung und Zusammenarbeit keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2011 06 01
Ana Blatnik Gottfried Kneifel
Schriftführung Präsident des Bundesrates