Der Nationalrat hat in seiner Sitzung
am 18 Mai 2011
den Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages Protokoll und Zusatzprotokoll zwischen der Republik Österreich und der Republik Finnland zur Abänderung des am 26. Juli 2000 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Anna Franz Mag.a Barbara Prammer
Schriftführerin Präsidentin