Der Nationalrat hat in seiner Sitzung

am 18 Mai 2011

den Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages Protokoll und Zusatzprotokoll zwischen der Republik Österreich und der Republik Finnland zur Abänderung des am 26. Juli 2000 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                                     Anna Franz                                                             Mag.a Barbara Prammer

                                    Schriftführerin                                                                          Präsidentin