DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Pflegefonds eingerichtet und ein Zweckzuschuss an die Länder zur Sicherung und zum bedarfsgerechten Aus- und Aufbau des Betreuungs- und Pflegedienstleistungsangebotes in der Langzeitpflege für die Jahre 2011, 2012, 2013 und 2014 gewährt wird (Pflegefondsgesetz – PFG) keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2011 07 21

 

 

                                    Josef Saller                                                              Mag. Susanne Neuwirth

                                    Schriftführung                                                            Präsidentin des Bundesrates