Der Nationalrat hat in seiner Sitzung
am 8. Juli 2011
folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der
Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages
wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG
genehmigt.
2. Die französische Sprachfassung dieses Staatsvertrages ist gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für Finanzen aufliegt.
Wolfgang Zanger Mag.a Barbara Prammer
Schriftführer Präsidentin