1214 der Beilagen XXIV. GP

 

Beschluss des Nationalrates

Bundesgesetz betreffend die Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen

Der Nationalrat hat beschlossen:

§ 1. Die Bundesministerin für Finanzen ist zu nachstehender Verfügung über unbewegliches Bundesvermögen ermächtigt.

Verkauf im Ausland:

Bebautes städtisches Grundstück, ehemaliges Generalkonsulat der Republik Österreich in Brasilien mit der Adresse, Avenida Atlantica, 3.804 – Copacabana – Rio de Janeiro im Grundflächenausmaß von rund 1.000 m².

Die Veräußerung der angeführten Liegenschaft hat bestmöglich zu erfolgen.

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesministerin für Finanzen betraut.