DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2011 betreffend ein Bundesgesetz über die Gewährung eines Bundeszuschusses und sonstiger Förderungen aus Anlass der 90. Wiederkehr des Jahrestages der Volksabstimmung in Kärnten keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2011 07 21
Josef Saller Mag. Susanne Neuwirth
Schriftführung Präsidentin des Bundesrates