Der Nationalrat hat in seiner Sitzung
am 21. September 2011
folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der
Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages
wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG
genehmigt.
2. Die tadschikische Sprachfassung dieses Staatsvertrages ist gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegt.
Mag. Rosa Lohfeyer Mag.a Barbara Prammer
Schriftführerin Präsidentin