DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-JZG), das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz (ARHG) und das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den internationalen Gerichten geändert werden (EU-JZG-ÄndG 2011) keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2011 12 15

 

 

                                    Josef Saller                                                              Mag. Susanne Neuwirth

                                    Schriftführung                                                            Präsidentin des Bundesrates