DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 7. Dezember 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz und die Exekutionsordnung geändert werden keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2011 12 15
Josef Saller Mag. Susanne Neuwirth
Schriftführung Präsidentin des Bundesrates