DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

Hinsichtlich des Beschlusses des Nationalrates vom 18. Jänner 2012 betreffend Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Russischen Föderation über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit,

1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2
B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 

 

Wien, 2012 02 02

 

 

                                    Ana Blatnik                                                                   Gregor Hammerl

                                    Schriftführung                                                              Präsident des Bundesrates