DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 19. Jänner 2012 betreffend Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Lehrgängen für Erwachsene im Bereich Basisbildung/Grundkompetenzen sowie von Lehrgängen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2012 02 02
Ana Blatnik Gregor Hammerl
Schriftführung Präsident des Bundesrates