DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 28. März 2012 betreffend Abkommen über die Errichtung eines Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens unterzeichnet in Brüssel am 15. Dezember 1950 (Weltzollorganisation) und die Änderung des Abkommens über die Errichtung eines Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2012 04 13

 

 

                                    Ana Blatnik                                                                   Gregor Hammerl

                                    Schriftführung                                                              Präsident des Bundesrates