DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 28. März 2012 betreffend Abkommen über die Errichtung eines Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens unterzeichnet in Brüssel am 15. Dezember 1950 (Weltzollorganisation) und die Änderung des Abkommens über die Errichtung eines Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2012 04 13
Ana Blatnik Gregor Hammerl
Schriftführung Präsident des Bundesrates