DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2012 betreffend Erklärung der Republik Österreich über den Einspruch gegen den Beitritt der Republik Usbekistan zum Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2012 04 13
Ana Blatnik Gregor Hammerl
Schriftführung Präsident des Bundesrates