Der Nationalrat hat in seiner Sitzung
am 19. April 2012
folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
2. Die
dänische, bulgarische, englische, estnische, finnische, französische,
griechische, italienische, lettische, litauische, maltesische,
niederländische, polnische, portugiesische, rumänische, schwedische,
slowakische, slowenische, spanische, tschechische, ungarische und norwegische Sprachfassung
dieses Staatsvertrages sind gemäß Art. 49
Abs. 2 B-VG dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme
im Bundesministerium für europäische und internationale
Angelegenheiten aufliegen.
Mag. Rosa Lohfeyer Mag.a Barbara Prammer
Schriftführerin Präsidentin