DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 13. Juni 2012 betreffend Änderung der Artikel 25 und 26 des Übereinkommens zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2012 06 28
Josef Saller Gregor Hammerl
Schriftführung Präsident des Bundesrates