Der Nationalrat hat in seiner Sitzung

am 4. Juli 2012

folgende Beschlüsse gefasst:

1.      Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages
wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

2.      Die englische, estnische, finnische, französische, griechische, irische, italienische, maltesische, niederländische, portugiesische, schwedische, slowakische, slowenische sowie spanische Sprachfassung dieses Staatsvertrages sind gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.

 

 

 

                              Wolfgang Zanger                                                      Mag.a Barbara Prammer

                                     Schriftführer                                                                           Präsidentin