Der Nationalrat hat in seiner Sitzung

am 4. Juli 2012

folgende Beschlüsse gefasst:

1.      Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages
wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

2.      Die bulgarische, dänische, englische, estnische, finnische, französische, griechische, irische, italienische, lettische, litauische, maltesische, niederländische, polnische, portugiesische, rumänische, schwedische, slowakische, slowenische, spanische und ungarische Sprachfassung dieses Staatsvertrages sind gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.

 

 

 

                              Wolfgang Zanger                                                      Mag.a Barbara Prammer

                                     Schriftführer                                                                           Präsidentin