Der Nationalrat hat in seiner Sitzung
am 4. Juli 2012
folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der
Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages
samt Schlussakte wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 2 B-VG bei
Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der
Abgeordneten gemäß Art. 50 Abs. 4 B-VG mit Zweidrittelmehrheit genehmigt.
2. Die bulgarische, dänische, englische, estnische, finnische, französische, griechische, gälische, italienische, kroatische, lettische, litauische, maltesische, niederländische, polnische, portugiesische, rumänische, schwedische, slowakische, slowenische, spanische, tschechische und ungarische Sprachfassung dieses Staatsvertrages sind gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.
Wolfgang Zanger Mag.a Barbara Prammer
Schriftführer Präsidentin