DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Dem Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2012 betreffend Protokoll zu den Anliegen der irischen Bevölkerung bezüglich des Vertrags von Lissabon, gemäß Artikel 50 Absatz 1 Ziffer 2 B-VG in Verbindung mit Artikel 50 Absatz 4 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Wien, 2012 07 19
Ana Blatnik Georg Keuschnigg
Schriftführung Präsident des Bundesrates