DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2012 betreffend ein Bundesgesetz über den Erwerb des Pflichtschulabschlusses durch Jugendliche und Erwachsene (Pflichtschulabschluss-Prüfungs-Gesetz), keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2012 07 19
Ana Blatnik Georg Keuschnigg
Schriftführung Präsident des Bundesrates